TraumEvents & Spassverleih
Event-Verleih / Event-Service / Event-Planung

 

AGB`s bitte sorgfältig lesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der RS TraumEvents & Spaßverleih und Ihrem Vertragspartner genannt Mieter.

2.
Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

3.
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragserteilung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.

4.
Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Mieter bis 14 Tage vor der von uns zu erbringenden Leistungen, berechnen wir 50% der Auftragssumme. Bei Rücktritt ab14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75% der Auftragssumme. Sollte eine Stornierung am Veranstaltungstag erfolgen, werden 100% der Rechnungssumme fällig. Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahnkosten und Inkassokosten zu Lasten des Mieters.

5.
Kann ein bestätigter Termin von uns nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. RS TraumEvents & Spaßverleih  entstehen dabei keine weiteren Kosten.

6.
Die Rechnungserstellung erfolgt sofort nach dem jeweiligen Termin. Die Bezahlung ist vor Ort in bar zu entrichten, sofern vorher keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Selbstabholung ist der Betrag sofort in bar zu entrichten.

7.
Bei einer Auftragssumme ab 2000,00 €, sind 50% des Betrages 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen.

8.
Die Firma RS TraumEvents & Spaßverleih vergibt erhaltene Aufträge zum Teil an ausgewählte und geprüfte Partnerfirmen. Diese sind berechtigt erhaltene Aufträge der Firma RS TraumEvents & Spaßverleih in eigenem Namen auszuführen und in Rechnung zu stellen.

9.
Einige Eventmodule können in Form und Farbe von den Bildern auf der Webseite                                                    www.rs-traumevents-spassverleih.de oder www.rs-spassverleih.de abweichen, da sie mehrmals vorhanden sind. 

10.
Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

11.

Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter/Anhänger für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Der Mieter hat eventuelle Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Mieter.

Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Der Mieter stellt sicher, dass der jeweils benötigte Strom/Wasser bis zum Aufstellort des Eventmoduls verlegt ist um einen reibungslosen Aufbau zu gewährleisten.

Übergibt der Mieter die Geräte nass, verschmutzt, in schlecht zusammengelegtem Zustand/ oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale für den erhöhten Arbeitsaufwand i.H.v. 30,- bis 100,-€ pro Modul, je nach Aufwand/Verschmutzungsgrad fällig. RS TraumEvents&Spassverleih ist berechtigt, binnen sieben Werktagen nach Rückgabe den Mieter für Schäden haftbar zu machen, für die der Mieter verantwortlich ist. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird.

Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.

Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 50,– netto pro Helfer fällig.


12.
Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsortsort der Auf/Abbau, sowie die Zufahrt mit Lieferwagen und Hängern für den Auf/Abbau möglich ist.
Der Mieter hat Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von 20,00€ pro Helfer fällig.

13.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

14.
Gerichtsstandort ist Ludwigsburg


 

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